Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbH 

Hermann-Körner-Straße 47
21465 Reinbek

Öffentliche Verkehrsmittel: 

Haltestellen
NEU! Linie 536, Freizeitbad Reinbek
Linie 136: Reinbek, Schulzentrum oder Mühlenredder
Linie 237: Reinbek, Dieselstraße
Linie 236: Reinbek, Mühlenredder
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Unternehmen / AGB (Haus- u. Badeordnung)

Das Freizeitbad Reinbek wurde 1979 eröffnet und ist eines der ersten Freizeitbäder Norddeutschlands.
2003 wurde das Freizeitbad um den Kleinkinderbereich erweitert. Im Jahre 2007 erfolgt der Bau einer Großwasserrutsche. Das Angebot des Bades bietet für jede Altersgruppe Badevergnügen und ist deshalb bei Familien besonders beliebt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen 

(Haus- und Badeordnung) 

1. Allgemeines

1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Bad.

2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jede/r Besucher/in diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit   erlassenen Anordnungen an.

3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, schuldhafter  Verunreinigung oder Beschädigung haften die Verursacher für den Schaden.

4. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.

5. Das Rauchen ist im Bad nicht gestattet. Das Rauchen ist nur in den dafür vorgesehenen Terassenbereichen gestattet.

6. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ist nicht gestattet.

7. Behälter aus Glas (Flaschen, Gläser usw.) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich einschließlich Sauna und Solarium nicht benutzt werden.

8. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besuchern/Besucherinnen das Hausrecht aus.

Besucher/innen, die gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstoßen, können vorübergehend oder dauernd vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht zurück erstattet.

9. Wünsche, Anregungen und Beschwerden nimmt das Aufsichtspersonal bzw. die Geschäftsführung entgegen.

10. Fundgegenstände sind beim Personal abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

11. Den Badegästen ist nicht erlaubt, im Bad Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte zu benutzen. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet.

12. Die Erteilung von Schwimm- und Aquafitnessunterricht durch Personen außerhalb des Kursprogramms ist während der öffentlichen Badezeit nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Badleitung.

2. Preise, Öffnungszeiten und Zutritt

13. Preise, Öffnungszeiten und der Einlassschluss werden öffentlich bekannt gegeben. Die Eintrittskarten verlieren beim Verlassen des Bades ihre Gültigkeit.

14. Die Geschäftsführung kann die Benutzung des Bades oder Teile davon einschränken.

15. Der Zutritt ist nicht gestattet:

 a) Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen,

 b) Personen, die Tiere mit sich führen,

 c) Personen mit ansteckenden und mit Anstoßerregenden Krankheiten,

Kinder unter 6 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener das Bad benutzen. Kinder und Jugendliche unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Sauna benutzen.

Personen mit Neigungen zu Krampf- oder Ohnmachtsanfällen sowie geistig Behinderten und Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist der Zutritt und Aufenthalt nur mit einer verantwortlichen Begleitperson gestattet.

Hat eine Person einen entsprechend gültigen Ausweis mit der Kennzeichnung ,,B", hat die Begleitperson ab 16 Jahren freien Eintritt und ist für die Person verantwortlich.

16. Alle Badegäste müssen im Besitz eines gültigen Eintrittsausweises für die von ihnen beanspruchten Leistungen sein.

17. Gelöste Eintrittsausweise werden nicht zurückgenommen, Eintrittspreise werden nicht zurückgezahlt. Für verlorene Eintrittsausweise wird kein Ersatz geliefert.                

3. Haftung

18. Die Badegäste benutzen das Bad auf eigene Gefahr. Der Betreiber oder seine Erfüllungsgehilfen haften - außer für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für die auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrzeuge. Für höhere Gewalt und Zufall sowie für Mängel, die auch bei Einhaltung der üblichen Sorgfalt eintreten oder nicht erkannt werden, haftet der Betreiber nicht.

Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung haftet der Betreiber nur nach den gesetzlichen Regelungen. Dies gilt auch bei Beschädigungen der Sachen durch Dritte.

Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches werden keine Verwahrpflichten begründet. In der Verantwortung des Badegastes liegt es, bei der Benutzung von Garderobenschränken und Wertfächern insbesondere diese zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel sorgfältig aufzubewahren.

4. Besondere Bestimmungen

19. Benutzung der Rutschanlage
Das Rutschen ist für die Benutzer von 0 bis acht Jahren ohne Begleitung eines Erwachsenen nicht erlaubt. Das Rutschen darf erst erfolgen, wenn die Ampel grün anzeigt. Der Benutzer darf sich nicht an den Seitenwänden der Rutsche festhalten. Die Rutsche ist von Einzelpersonen zu nutzen. Es darf nicht in Gruppen (Zwei Personen und mehr) gerutscht werden. Es ist schließlich folgende Rutschenhaltung erlaubt:

a) Rückenlage, Blickrichtung vorwärts

B) Rückenlage, Kind unter sechs Jahren vor einem Erwachsenen platzieren, Blickrichtung vorwärts

Nach Beendigung des Rutschvorganges ist das Landebecken unverzüglich zu verlassen. Bei Nichteinhaltung der Rutschordnung erfolgt Rutsch- bzw. Hausverbot.

20. Die Kabine oder Schrank haben die Badegäste selbst zu verschließen, den Schlüssel haben sie während des Bades gut sichtbar bei sich zu behalten. Für in Verlust geratene Schlüssel u. ä. ist ein Betrag in Höhe von 15,00 EUR zu entrichten. Der Betrag wird zurückerstattet, falls der Schlüssel gefunden wird.

21. Die Badegäste dürfen die Barfußgänge, Duschräume und Schwimmhalle nicht mit Straßenschuhen betreten.

22. Die Schwimmhalle darf nur nach gründlicher Körperreinigung betreten werden.

23. Die Verwendung von Seife außerhalb der Duschraume ist nicht gestattet.

24. Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur in üblicher Badekleidung gestattet, Badehose, Burkini, Badeanzug oder Bikini. Die Badehosen dürfen maximal Knielang sein.

25. Das Springen geschieht auf eigene Gefahr. Das Wippen ist nicht gestattet. Beim Springen ist unbedingt darauf zu achten, dass

a) der Sprungbereich frei ist,

b) nur eine Person das Sprungbrett (1m) bzw. Sprungplattform (3m) betritt.

Ob eine Anlage zum Springen freigegeben wird, entscheidet das zuständige Aufsichtspersonal. Das Springerbecken ist nur über die Leiter zu verlassen. Nichtschwimmer dürfen die Sprunganlagen nicht nutzen.

26. Im Schwimmerbereich (Hauptbecken) ist die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchgeräten, Bällen, Wasserspielgeräten, Luftmatratzen, Schwimmhilfen (Schwimflügel oder Bauchschwimmhilfen) nicht gestattet. Im Nichtschwimmerbereich ist die Benutzung von Schwimmflossen, Tauchgeräten und harten Bällen untersagt. Bei besonderen Aktivitäten, wie z.B. Schwimmkursen, Prüfungsabnahmen, Spielenachmittagen, Wassergymnastik, Vereins- und Schulschwimmen, kann der Diensthabene Schwimmmeister/-gehilfe (durch Hinzuziehung einer für den Bereich zuständigen Aufsichtsperson) Ausnahmen zulassen. Das Laufen in der Halle ist nicht gestattet. Seitliches Hereinspringen, das Hineinstoßen oder -wefen andere Personen in das Becken sind untersagt.

27. Das Außenschwimmbecken darf im Außenbereich nicht verlassen werden.

Nichtschwimmer dürfen das Außenbecken nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.

28. Nichtschwimmer dürden das Schwimmer- u. Springerbecken des Mehrzweckbeckens nicht benutzen.

29. Im Kinderplanschbeckenbereich gilt die Aufsicht der begleitenden Person (,,Elternaufsicht").

30. Für Bargeld und Wertsachen kann keine Haftung übernommen werden.<

31. Bei kurzzeitigen Funktionsstörungen einzelner Betriebsteile und Anlagen oder sonstigen Nutzungseinschränken besteht kein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises. Die Geschäftsführung wird jedoch auf Funktionsstörungen oder Nutzungseinschräkungen durch Aushang im Eingangsbereich unverzüglich hinweisen.

32. Bei Vereins- und Schulschwimmen oder Gemeinschaftsveranstaltungen ist deren Leiter für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung und die Sicherheit verantwortlich.

5. Sauna-Anlagen

33. Die Badegäste sind verpflichtet, sich vor dem Bad mit Seife zu reinigen.

34. Die Liege- und Sitzgelegenheiten (im Schwitzraum) dürfen nur mit einer Unterlage (Handtuch) und ohne Badebekleidung benutzt werden.

35. Im Saunaraum werden Wasseraufgüsse grundsätzlich nur durch das Badepersonal ausgeführt.

36. In den Saunaräumen haben sich die Badegäste so zu verhalten, dass andere Benutzer nicht belästigt oder gestört werden.

37. Der Verzehr von Speisen und das Rauchen im Saunabereich ist nicht gestattet.

6. Inkrafttreten

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Haus- und Badeordnung) tritt mit Aushang in Kraft und ersetz alle vorhergehenden Fassungen.
Reinbek, den 10. Februar 2016
Freizeitbad Reinbek Betriebsgesellschaft mbH
Holger Kehl
Geschäftsführer